Sonntag, November 19, 2006

Neues aus Charlottenburg

Das Amtsgericht Charlottenburg - Registergericht - wird seinen Betrieb ab dem 22. Dezember 2006 stark reduzieren, um die bevorstehende Umstellung auf den elektronischen Vollbetrieb bewältigen zu können. Anmeldungen werden zwar entgegen genommen, aber bis zum Jahresende aller Voraussicht nach nicht mehr eingetragen.

Übergangsfrist

Das EHUG eröffnet den Ländern die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren die papiergebundene Anmeldung neben der elektronischen Anmeldung zuzulassen. Berlin wird hiervon in dem Sinne Gebrauch machen, dass die Übergangsfrist lediglich einen Monat betragen wird. Angesichts des Umstandes, dass es bisher aus den verschiedensten Gründen nicht möglich war und derzeit auch noch nicht ist, Testanmeldungen an das Amtsgericht Charlottenburg zu senden, ein gewagtes Unternehmen. Wenn Charlottenburg vermeiden will, im Echtbetrieb Testanmeldungen zu bekommen, weil die Berliner Notare ihre Systeme nicht testen können, sollte es sich beeilen.

Weitere Informationen zu Übergangslösungen anderer Bundesländer finden sich bei der Bundesnotarkammer.

EHUG im Bundesgesetzblatt veröffentlich

Das EHUG wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlich. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Seite des DNotI.

Tiff-Vorlagen

Mit dem letzten Update wurde ein neuer Ordner "TiffVorlagen" in SigNotar eingespielt. Hiermit hat es folgende Bewandtnis. SigNotar fragt nach dem Speichervorgang eines zur Signatur vorbereiteten Tiff-Dokuments, ob die hierzu dienende Vorlage gelöscht werden soll. Wird die Frage mit "ja" beantwortet, löscht SigNotar das ursprüngliche Tiff-Dokument; wenn nein, dann wird dieses Dokument im Ordner "Zwischenablage" belassen. Hierdurch "bläht" sich die Zwischenablage mehr und mehr auf und wird unübersichtlich. Der Auswahlvorgang entsprechender Dokumente für eine Signatur durch den Notar wird dadurch ebenfalls unübersichtlich. SigNotar begegnet dem nunmehr dadurch, dass es die Ausgangsdokumente, die nicht gelöscht werden sollen, in den Ordner "Tiff-Vorlagen" verschiebt, so dass der Ordner "Zwischenablage" nur noch als Speicherort für zu signierende Dokumente dient.

Handbuch SigNotar

Mit dem letzten Update von SigNotar wurde eine neue Version des Handbuches ausgegben. Das Handbuch ist wesentlich weiter als die Programmversion und beschreibt schon den Vorgang der Implementierung des Notarvertreters in SigNotar, bevor die eigentliche Beta-Version an die Beta-Tester ausgeliefert wurde. Für den Anwender kann das aber nur von Vorteil sein, da er sich schon jetzt anschauen kann, wie die Vertreterbestellung in SigNotar eingearbeitet ist.

Notarvertreter

Die Notarnet GmbH zeigt in einem PDF-Dokument zum ersten Mal, wie ein Notarvertreter in SigNotar eingebunden wird.

Eine ausführlichere Dokumentation findet sich im PDF-Handbuch zu Signotar, das mit dem neuen Update von SigNotar ausgeliefert wurde und sich nach Installation auf Ihrem Rechner befindet. Das - im übrigen gut geschriebene und ausführlich erklärende - Handbuch ist hier wesentlich weiter als die Programmversion. Ein Blick lohnt sich.

Update SigNotar und XNotar

Die Notarnet GmbH hat für SigNotar und XNotar neue Updates zur Verfügung gestellt, die unbedingt eingespielt werden müssen. So wird in SigNotar zum Beispiel der von mir gemeldete "Fehler" beseitigt, dass nicht jeder Signaturvorgang zwingend signiert werden mußte, wenn eine erste Signatur mit PIN-Eingabe erfolgte und die Signaturkarte nicht entfernt wurde.

Das Update erfolgt über die entsprechenden Programmsymbole im Ordner ""Elektronischer Rechtsverkehr". Weitere Hinweise hierzu finden sich auf der Seite der Notarnet GmbH