Freitag, Januar 05, 2007
Neue Signaturkarte
Auf der Internetseite der Bundesnotarkammer findet sich etwas versteckt, aber immerhin, ein wichtiger Hinweis für all diejenigen, die ihre Signaturkarte durch dreimalige falsche PIN-Eingabe unbrauchbar gemacht haben, oder die sich eine Zweitkarte bestellen wollen. Zur entsprechenden Seite geht es über diesen link.
Behandlung von Anlagen in XNotar
Die Notarnet GmbH hat auf ihrer Webseite folgenden Hinweis zur Behandlung von Anlagen in XNotar gegeben:
"Fehlendes Dokumentdatum oder Stichtag: Für die Beauskunftung muss zumindest dieses Datum zwingend vorhanden sein, weil die Dokumente in der Registerübersicht nach Datum sortiert werden. Das manuelle Nachtragen dieser Information führt beim Registerbearbeiter zu erheblichem manuellen Mehraufwand. In der kommenden Version von XNotar wird das Datumsfeld wahrscheinlich als Pflichteingabefeld ausgestaltet".
Ich habe hierzu im Rahmen der Schulungen keine Hinweise gegeben, weil mir nicht bekannt war, wie die Software auf Seiten der Justiz arbeitet. Und hier liegt das grundsätzliche Problem. Die Justiz kennt unsere Software, da genügend Richter und Mitarbeiter die Gelegenheit hatten, sich die Software anzuschauen. Wir kennen aber nicht die Software auf Justizseite. Dann muss sich die Justiz auch nicht wundern, wenn für sie wichtige Datenfelder unberücksichtigt bleiben.
"Fehlendes Dokumentdatum oder Stichtag: Für die Beauskunftung muss zumindest dieses Datum zwingend vorhanden sein, weil die Dokumente in der Registerübersicht nach Datum sortiert werden. Das manuelle Nachtragen dieser Information führt beim Registerbearbeiter zu erheblichem manuellen Mehraufwand. In der kommenden Version von XNotar wird das Datumsfeld wahrscheinlich als Pflichteingabefeld ausgestaltet".
Ich habe hierzu im Rahmen der Schulungen keine Hinweise gegeben, weil mir nicht bekannt war, wie die Software auf Seiten der Justiz arbeitet. Und hier liegt das grundsätzliche Problem. Die Justiz kennt unsere Software, da genügend Richter und Mitarbeiter die Gelegenheit hatten, sich die Software anzuschauen. Wir kennen aber nicht die Software auf Justizseite. Dann muss sich die Justiz auch nicht wundern, wenn für sie wichtige Datenfelder unberücksichtigt bleiben.
Falsche PIN-Eingaben
Wer dreimal eine falsche PIN eingegeben hat, muss sich grundsätzlich eine neue Signaturkarte besorgen. Es gibt keine Möglichkeit, die Karte zu entsperren. Ich habe bei der Bundesnotarkammer angeregt, das Verfahren für den zweiten Bestellvorgang noch einmal näher zu erläutern.
Im übrigen: Es dürfte sich für alle Kollegen empfehlen, sich bei Zeiten eine zweite Signaturkarte zu bestellen.
Im übrigen: Es dürfte sich für alle Kollegen empfehlen, sich bei Zeiten eine zweite Signaturkarte zu bestellen.
Keine Testanmeldungen mehr nach Charlottenburg
Das Registergericht hat mitgeteilt, dass Kollegen nach wie vor Testanmeldungen nach Charlottenburg senden. Das ich zwar verständlich, weil die Zeit zum Testen viel zu kurz war, gleichwohl aber nicht mehr zulässig. Charlottenburg befindet sich im Echtbetrieb.
Ich habe bei der Bundesnotarkammer schon nachgefragt, ob es noch irgendwo einen Testserver gibt, an den Testanmeldungen versandt werden können.
Im übrigen dürfte es sowieso sinnvoll sein, einen Testserver offen zu lassen, da man nach einem Systemabsturz prüfen muss, ob alle Programme richtig laufen.
Ich habe bei der Bundesnotarkammer schon nachgefragt, ob es noch irgendwo einen Testserver gibt, an den Testanmeldungen versandt werden können.
Im übrigen dürfte es sowieso sinnvoll sein, einen Testserver offen zu lassen, da man nach einem Systemabsturz prüfen muss, ob alle Programme richtig laufen.
Dienstag, Januar 02, 2007
Neue Registerplattformen
Seit dem 01.01.2007 ist das neue Unternehmensregister online. Hierüber können alle publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens abgefragt werden. Eine Registrierung ist notwendig.
Für Notare dürfte das neu gestaltete Registerportal der Länder interessanter sein. Es vereinheitlicht den Zugang zu allen Handelsregistern der einzelnen Bundesländer. Mußte man sich früher in jedem Bundesland separat anmelden, reicht nunmehr die einmalige Anmeldung aus. Jeder Notar sollte sich umgehend anmelden, da eine schriftliche Registrierung notwendig ist.
Für Notare dürfte das neu gestaltete Registerportal der Länder interessanter sein. Es vereinheitlicht den Zugang zu allen Handelsregistern der einzelnen Bundesländer. Mußte man sich früher in jedem Bundesland separat anmelden, reicht nunmehr die einmalige Anmeldung aus. Jeder Notar sollte sich umgehend anmelden, da eine schriftliche Registrierung notwendig ist.
Freitag, Dezember 22, 2006
Update SigNotar und XNotar auf 2.0
Die Notarnet GmbH hat zwei umfangreiche Updates auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt, die über die Updatefunktion im Programm - Start - Programme - Elektronischer Rechtsverkehr - Update - eingespielt werden können. Bei SigNotar ist nunmehr unter anderem die Vertreterbestellung implementiert. Bei XNotar ist ein Modul für Anmeldungen zum Zentralen Vorsorgeregister dazugekommen.
Ich werde am 18.01.2007 bei der Firma Ehrig GmbH in Berlin einen Teil der neuen Funktionen vorstellen. Anmeldungen sind über die Firma Ehrig möglich. Kostenbeitrag 20,-- EUR incl. Umsatzsteuer.
Ich werde am 18.01.2007 bei der Firma Ehrig GmbH in Berlin einen Teil der neuen Funktionen vorstellen. Anmeldungen sind über die Firma Ehrig möglich. Kostenbeitrag 20,-- EUR incl. Umsatzsteuer.
www.handelsregister.de
Unter dem gemeinsamen Registerportal der Länder www.handelsregister.de soll ab dem 01.01.2007 die Möglichkeit bestehen, bundesweit Registerdaten abzufragen. Die Registerpotale der einzelnen Länder werden dann voraussichtlich eingestellt. Jeder Nutzer wird sich auf den neuen Portal registrieren lassen müssen.
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