Montag, Juli 16, 2007

Update SigNotar Pilotversion

Das letzte Update von SigNotar (Pilotversion) hat einige wichtige Änderungen gebracht, die hier kurz skizziert werden sollen.


Es wurden Fehler beim "Notarvertreter" beseitigt (ZIP-Generierung), so dass dieser Bereich nunmehr funktionstüchtig sein sollte. Wer derzeit mit einem Notarvertreter im Büro arbeitet, sollte auf die Pilotversion aktualisieren. Den entsprechenden Eintrag (Häkchen) findet man unter "Optionen" in SigNotar.


Die Beglaubigungsvermerke sind nochmals aktualisiert worden. Nunmehr wird im Vermerk gemäß § 39 a Satz 5 BeurkG auch der Ort angegeben, an dem die Beglaubigung erfolgt. Damit ist nunmehr dem Beurkundungsgesetz auch in formaler Hinsicht vollständig Genüge getan. Damit der Ort auch im Vermerk ausgegeben wird, muss ein entsprechender Eintrag bei SigNotar erfolgen, und zwar in der "Nutzerverwaltung" und nicht bei "Optionen", wie man hätte denken können. Ruft man die "Nutzerverwaltung" auf, befindet sich dort nunmehr ein Feld "Gemeinde der Büroanschrift des Notars". Gemeint ist hiermit der Amtssitz des Notars. Vielleicht sollte man die Bezeichnung dahingehend ändern. Oder man spricht von der "Geschäftsstelle", so wie es in § 10 BNotO vorgegeben ist. Nach dem Eintrag der Geschäftsanschrift das Speichern nicht vergessen. Dann wird die Angabe auch jeweils übernommen.


Im ELRV-Datenordner befindet sich ein neuer Ordner, der mit "SigNotarRtfSamples" bezeichnet ist. Mit "xxxRtfSamples" sind Mustervorlagen (Samples) der Beglaubigungsmerke in der Form "Rich Text Format" (rtf) gemeint. Im Ordner "Vorlagen" wurden die alten Beglaubigungsvermerke - nach Zustimmung durch den Nutzer - in "xxx.alt" umbenannt. Die neuen Vermerke haben ein "xxx.neu" als Endung.

Mittwoch, Juni 20, 2007

Neue Karten des Bundesnotarkammer

Zum Ende diesen Jahres laufen die bisherigen Signaturkarten der Bundesnotarkammer aus. Alle Kollegen, die eine Karte der BNotK haben, werden gesondert angeschrieben, müssen sich also nicht von sich aus um eine neue Karte bemühen.

Montag, Juni 18, 2007

XNotar und Eigenschöpfung

XNotar bildet nicht alle möglichen Anmeldefälle ab, sondern nur Teilbereiche. Insbesondere im Personengesellschaftsrecht (KG) sind die Möglichkeiten, Veränderungen im Bestand von Kommanditisten anzumelden, beschränkt. Man kann nun auf die Idee kommen, einen anderen Anmeldefall so "hinzubiegen", dass das Ergebnis einigermaßen passt. Dieses ist nicht sinnvoll. Fälle, die mit den Standardanwendungen von XNotar nicht abgearbeitet werden können, müssen als Auffangfall angemeldet werden. Alles andere bereitet dem Registergericht fast unüberwindliche Schwierigkeiten und führt zu Verzögerungen in der Bearbeitung.

Donnerstag, Juni 07, 2007

Zahlungsbelege und Beauskunftung

Viele Notare reichen dem Registergericht bei Gründung einer GmbH einen Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlagen ein. Ob dieses in jedem Fall notwendig ist, mag an anderer Stelle diskutiert werden. Sinnvoll ist es jedoch, die Zahlungsbelege nicht der öffentlichen Beauskunftung zugänglich zu machen. Das wäre dann so, als ob man seine Kontoauszüge an ein schwarzes Brett heftet. Da es sich bei diesen Informationen nicht zwingend um veröffentlichungspflichtige Daten handelt, kann man deren Veröffentlichung auch untersagen. Folgender Mustertext kann in die Urkunden aufgenommen werden:

Die Belege über die Einzahlung der Stammeinlagen dienen nur als Nachweis für das Registergericht und sollen / dürfen nicht der öffentlichen Beauskunftung zugänglich gemacht werden.

Freitag, Mai 18, 2007

Update elektronischer Rechtsverkehr

Die ersten beiden Veranstaltungen waren schnell ausgebucht. Dementsprechend wird es am 20. Juni 2007 von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr eine weitere Veranstaltung geben. Bitte beachten Sie die Ankündigungen der Berliner Notarkammer.

Mittwoch, Mai 16, 2007

HR-Anmeldungen für Kollegen

Es gibt Kollegen, die nach wie vor nicht mit den technischen Gegebenheiten zurechtkommen und Anmeldungen zum Handelsregister nicht versenden können. Für diese Kollegen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung über meine Kanzlei abzuwickeln. Die weiteren Einzelheiten können mit meinem Sekretariat (Frau Fraenkel) besprochen werden.

Montag, Mai 07, 2007

Elektronisch beglaubigte Abschrift

Es gibt eine erste veröffentlichte Entscheidung zur Zulässigkeit einer elektronisch beglaubigten Abschrift, auf der weder die Unterschriften des Mandanten noch die des Notars vorhanden waren. Die Entscheidung ist veröffentlicht in RNotZ 2007 Seite 164 (LG Chemnitz, Beschluss vom 08.02.2007 - 2 HK T 88/07).

Der Leitsatz in der RNotZ lautet:

"Bei der Fertigung einer elektronischen beglaubigten Abschrift einer Handelsregisteranmeldung ist maßgeblich allein der inhaltliche Gleichlaut mit der Urschrift. Die elektronische Abschrift muss keine mit dem Original bildlich identische Abbildung des Dienstsiegels und der Unterschriften enthalten."