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Donnerstag, Januar 11, 2007
Übergangsfristen
Die Bundesnotarkammer hat auf ihrer Homepage eine gute Übersicht eingestellt, welche Länder Übergangsfristen für die Einreichung in Papierform gewähren und welche nicht. Bei den Ländern, die Übergangsfristen gewähren, sind auch die entsprechenden Zeiträumen genannt. Darüberhinaus sind die entsprechenden Rechtsverordnungen, soweit diese online abrufbar sind, verlinkt worden, so dass sich jeder selber über die gesetzlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern informieren kann.
Freitag, November 24, 2006
Übergangsfristen
Keine Übergangsfrist geplant: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Hamburg.
Kurze Übergangsfristen geplant: Niedersachsen (6 Monate), Rheinland-Pfalz (6 Monate), Sachsen-Anhalt (3 Monate) und Berlin (einen Monat).
Aus den übrigen Bundesländern liegen noch keine verläßlichen Informationen vor.
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