Freitag, Januar 05, 2007

Datenpfad in EGVP

Wenn die Datenübergabe von XNotar an EGVP nicht klappt, dürfte dieses zu 95% am falschen Datenpfad liegen, auf dem die Daten von XNotar in EGVP übernommen werden. Zum Verständnis folgendes:

Bei der Installation von SigNotar und XNotar gibt es noch nicht die beiden Ordner "Nachrichten" und "FehlerhafteNachrichten". Diese werden erst bei der Installation von EGVP durch EGVP selber im ELRV-Datenordner angelegt. Der Ordner "Nachrichten" dient quasi als "Wartehalle" für die Daten, die aus XNotar heraus verschoben /versandt wurden. Damit EGVP diese Daten abholen und in den Client importieren kann, ist es notwendig, einen Datenpfad zu setzen. Dieses geschieht in EGVP über "Optionen" und "Importverzeichnis Fachdaten". Dort kann man händisch den Datenpfad eintragen oder über die Schaltfläche "Auswählen" zum ELRV-Datenordner gehen. Dort angelangt muss man nur noch den Ordner in den Datenpfad aufnehmen, der mit dem Namen des Notars gekennzeichnet ist. Wichtig: Es darf auf keinen Fall der Ordner "Nachrichten" in den Datenpfad mit aufgenommen werden. Beispielsweise könnte der Datenpfad so aussehen: "C:\ELRv-Daten\Mustermann bzw. Name des Notars. Dann klappt´s auch mit dem Amtsgericht.

Testanmeldungen in NRW auch in 2007 möglich

Wer sein System nach dem 01.01.2007 noch testen muss, kann entsprechende Anmeldungen auch jetzt noch zum Testgericht nach NRW schicken. Das Gericht ist sowohl aus XNotar wie auch aus EGVP heraus erreichbar. In XNotar ist es wie folgt bezeichnet: "#Testgericht EGVP NRW". Es ist in der Gerichtsliste in XNotar als letztes Gericht (nach Zwickau !) aufgeführt.

Neue Signaturkarte

Auf der Internetseite der Bundesnotarkammer findet sich etwas versteckt, aber immerhin, ein wichtiger Hinweis für all diejenigen, die ihre Signaturkarte durch dreimalige falsche PIN-Eingabe unbrauchbar gemacht haben, oder die sich eine Zweitkarte bestellen wollen. Zur entsprechenden Seite geht es über diesen link.

Behandlung von Anlagen in XNotar

Die Notarnet GmbH hat auf ihrer Webseite folgenden Hinweis zur Behandlung von Anlagen in XNotar gegeben:

"Fehlendes Dokumentdatum oder Stichtag: Für die Beauskunftung muss zumindest dieses Datum zwingend vorhanden sein, weil die Dokumente in der Registerübersicht nach Datum sortiert werden. Das manuelle Nachtragen dieser Information führt beim Registerbearbeiter zu erheblichem manuellen Mehraufwand. In der kommenden Version von XNotar wird das Datumsfeld wahrscheinlich als Pflichteingabefeld ausgestaltet".

Ich habe hierzu im Rahmen der Schulungen keine Hinweise gegeben, weil mir nicht bekannt war, wie die Software auf Seiten der Justiz arbeitet. Und hier liegt das grundsätzliche Problem. Die Justiz kennt unsere Software, da genügend Richter und Mitarbeiter die Gelegenheit hatten, sich die Software anzuschauen. Wir kennen aber nicht die Software auf Justizseite. Dann muss sich die Justiz auch nicht wundern, wenn für sie wichtige Datenfelder unberücksichtigt bleiben.

Falsche PIN-Eingaben

Wer dreimal eine falsche PIN eingegeben hat, muss sich grundsätzlich eine neue Signaturkarte besorgen. Es gibt keine Möglichkeit, die Karte zu entsperren. Ich habe bei der Bundesnotarkammer angeregt, das Verfahren für den zweiten Bestellvorgang noch einmal näher zu erläutern.

Im übrigen: Es dürfte sich für alle Kollegen empfehlen, sich bei Zeiten eine zweite Signaturkarte zu bestellen.

Keine Testanmeldungen mehr nach Charlottenburg

Das Registergericht hat mitgeteilt, dass Kollegen nach wie vor Testanmeldungen nach Charlottenburg senden. Das ich zwar verständlich, weil die Zeit zum Testen viel zu kurz war, gleichwohl aber nicht mehr zulässig. Charlottenburg befindet sich im Echtbetrieb.

Ich habe bei der Bundesnotarkammer schon nachgefragt, ob es noch irgendwo einen Testserver gibt, an den Testanmeldungen versandt werden können.

Im übrigen dürfte es sowieso sinnvoll sein, einen Testserver offen zu lassen, da man nach einem Systemabsturz prüfen muss, ob alle Programme richtig laufen.

Dienstag, Januar 02, 2007

Neue Registerplattformen

Seit dem 01.01.2007 ist das neue Unternehmensregister online. Hierüber können alle publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens abgefragt werden. Eine Registrierung ist notwendig.

Für Notare dürfte das neu gestaltete Registerportal der Länder interessanter sein. Es vereinheitlicht den Zugang zu allen Handelsregistern der einzelnen Bundesländer. Mußte man sich früher in jedem Bundesland separat anmelden, reicht nunmehr die einmalige Anmeldung aus. Jeder Notar sollte sich umgehend anmelden, da eine schriftliche Registrierung notwendig ist.