Sonntag, November 19, 2006

Übergangsfrist

Das EHUG eröffnet den Ländern die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren die papiergebundene Anmeldung neben der elektronischen Anmeldung zuzulassen. Berlin wird hiervon in dem Sinne Gebrauch machen, dass die Übergangsfrist lediglich einen Monat betragen wird. Angesichts des Umstandes, dass es bisher aus den verschiedensten Gründen nicht möglich war und derzeit auch noch nicht ist, Testanmeldungen an das Amtsgericht Charlottenburg zu senden, ein gewagtes Unternehmen. Wenn Charlottenburg vermeiden will, im Echtbetrieb Testanmeldungen zu bekommen, weil die Berliner Notare ihre Systeme nicht testen können, sollte es sich beeilen.

Weitere Informationen zu Übergangslösungen anderer Bundesländer finden sich bei der Bundesnotarkammer.

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