Freitag, Februar 23, 2007

Urschrift HR-Anmeldung

Bisher wurde die Urschrift der Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister eingereicht. Nach der Änderung durch das EHUG in Bezug auf die Zeichnung der Unterschrift/Firma ist dieses nicht mehr notwendig. Was passiert mit der Urschrift der Anmeldung? Kann sie zur Urkundensammlung genommen werden und damit das Vermerkblatt ersetzen oder ist sie an den Beteiligten herauszugeben?

Die Antwort darauf gibt - wie in so vielen Fällen - das Gesetz, und zwar § 45 Abs. 3 BeurkG. Danach ist die Urschrift einer Urkunde, die in der Form eines Vermerks verfasst wird, auszuhändigen, wenn nicht die Verwahrung verlangt wird. Das bedeutet, dass die Urschrift zwingend dem Beteiligten zu übergeben ist, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart ist. Da es dem Beteiligten schlichtweg egal sein wird, ob er die Urschrift, eine beglaubigte Abschrift oder lediglich eine Kopie bekommt und gemäß § 45 Abs. 1 Urschriften von Niederschriften in 99% der Fälle sowie beim Notar zu verbleiben haben, bietet es sich an, mit den HR-Anmeldungen ebenso zu verfahren. Allerdings muss hierfür der Wille des Beteiligten eindeutig darauf gerichtet sein, dass die Urschrift des Vermerks beim Notar verwahrt wird. Ich empfehle deshalb, in die HR-Anmeldung zum Schluss folgenden Satz aufzunehmen:

"Der Beteiligte / die Beteiligten wünschen die Verwahrung der Urschrift durch den Notar".

Dienstag, Februar 13, 2007

50 Anlagen und 30 MB

Das Amtsgericht Charlottenburg teilt mit, dass EGVP-Nachrichten an das Postfach "Amtsgericht Charlottenburg (Register)" nun mit bis zu 50 Dateianhängen und einer Größe von maximal 30 MB versehen werden können.

Das ist mehr als vorher, aber meiner Ansicht nach noch nicht genug.

Montag, Februar 12, 2007

Erfahrungen mit dem elektronischen Rechtsverkehr

Zwei Kollegen haben mir ihre Erfahrungen mit dem elektronischen Rechtsverkehr geschildert. Zudem erhalte ich alle zwei drei Tage einen "Notruf", dass etwas nicht "geht". Kürzlich betraf ein Hilferuf die Beschränkung der Dateianlagen, davor die der Dateimenge. Ich denke, es ist Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen und zu sammeln, wo es "hakt und quietscht". Im Klartext: Alle Kollegen können mir unter der e-mail Anschrift elrv@gmx.de ihre Erfahrungen mit dem elektronischen Rechtsverkehr und dem Amtsgericht Charlottenburg schildern. Aber bitte nicht nur meckern, sondern auch konstruktive Vorschläge zur Abänderung unterbreiten. Ich werde die Mittelungen sammeln, auswerten und der Präsidentin des Amtsgerichts Charlottenburg mit der Bitte unterbreiten, Abhilfe zu schaffen.

P.S. Die Handelsrichter und Rechtspfleger können mir selbstverständlich auch ihre Erfahrungen mit den Notaren schildern. Ich werde diese ebenfalls auswerten und publizieren.

Freitag, Februar 09, 2007

Beschränkung bei Dateianlagen und Dateigröße

Es ist wieder einmal kaum zu glauben. Die Anzahl der beizufügenden Anlagen bei EGVP ist für das Amtsgericht Charlottenburg auf 10 inclusive Signaturdateien begrenzt. Die Dateigröße darf ebenfalls nicht mehr als insgesamt 10 MB betragen. Offensichtlich eine magische Zahl.

Wie kommt es zu solchen Begrenzungen und was wird damit bezweckt?

Hier kann man nur mutmaßen. Fest steht, dass EGVP generell in der Lage ist, die Anzahl der Anlagen und die zu übertragende Dateimenge softwareseits zu begrenzen. Diese Möglichkeit fanden anscheinend alle Bundesländer so verlockend, dass sie hiervon Gebrauch gemacht haben, allerdings in unterschiedlicher Form. So haben die Bundesländer Bayern, NRW, Hessen und Hamburg die Zahl der zu übermittelnden Anlagen gleich von 10 auf 50 hochgesetzt und die Dateigröße von 10 MB auf 30 MB erhöht. Zu beachten ist aber, dass bei der Anzahl der Anlagen die Signaturdateien mitzählen, tatsächlich also jeweils nur die Hälfte "echte" Anlagen = Tiff-Dokumente sind. Das bedeutet derzeit für Charlottenburg: Wer mehr als 5 Dokumente + 5 Signaturdateien übersenden will, muss seine Anmeldung teilen, so dass die Dateimenge nicht überschritten wird. Hierzu fällt mir wirklich nichts mehr ein.

Da die Anlagenbeschränkung sowie die MB-Größe für jedes Amtsgericht individuell konfigurierbar ist, werde ich die Präsidentin des Amtsgericht Charlottenburg bitten, bei BOS einen (notwendigen) Antrag zu stellen. Die Anzahl der Anlagen sollte dann 1000 betragen und die MB-Größe 200. Das sollte reichen.

Donnerstag, Februar 08, 2007

FAQ von BOS

Die Firma Bremen Online Services (BOS), verantwortlich für die Software EGVP, hat nunmehr eine eigene Seite erstellt, die häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum EGVP-Client zusammenfasst. Ich habe mir die Seite angesehen. Die meisten vorkommenden Probleme werden dort angesprochen und gut erklärt. Wer also ein Problem mit EGVP hat, sollte ausschließlich dort und nicht mehr unter www.egvp.de nachschauen. Diese Seite wird nämlich vom Bundesfinanzhof betrieben und nicht von BOS. Hier der link zu dieser Seite.

Samstag, Februar 03, 2007

3. und 4. Grundkurs SigNotar, XNotar und EGVP

Da die beiden ersten Kurse innerhalb von 2 Stunden ausgebucht waren, werde ich zwei weitere Kurse anbieten. Bitte beachten Sie die Ausschreibung der Notarkammer Berlin.

Donnerstag, Februar 01, 2007

Grundkurs SigNotar, XNotar und EGVP

Ich habe mich entschlossen, zwei weitere Veranstaltungen zu dem Thema anzubieten, da viele Kolleginnen und Kollegen sowie deren Mitarbeiter offensichtlich die bisherigen Kurse nicht besuchen konnten. Inhaltlich wird es um die nachstehenden Themen gehen. Geplant sind derzeit der 14. und 15.02.2007 von 09. - 12.00 Uhr in der Notarkammer. Kosten: 50,-- EUR.

  1. EHUG – Änderungen zum 01.01.2007
  2. Umwandlung einer Textdatei in eine TiFF-Datei ohne Scanner
  3. Beglaubigte Abschriften mit und ohne Unterschrift des Notars
  4. SigNotar
    1. Ordnerstrukturen
    2. Anfügen des Beglaubigungsvermerks
    3. Signaturvorgang
    4. Signaturvorgang ohne SigNotar
  5. XNotar
    1. Arbeitsschritte bei XNotar
    2. Änderungen nach Abschluss aller Eingaben
    3. Versand an EGVP
  6. EGVP
    1. Einstellungsoptionen bei EGVP
    2. Signatur und Versand
    3. Ausdruck der Empfangsmitteilungen