Freitag, Februar 09, 2007

Beschränkung bei Dateianlagen und Dateigröße

Es ist wieder einmal kaum zu glauben. Die Anzahl der beizufügenden Anlagen bei EGVP ist für das Amtsgericht Charlottenburg auf 10 inclusive Signaturdateien begrenzt. Die Dateigröße darf ebenfalls nicht mehr als insgesamt 10 MB betragen. Offensichtlich eine magische Zahl.

Wie kommt es zu solchen Begrenzungen und was wird damit bezweckt?

Hier kann man nur mutmaßen. Fest steht, dass EGVP generell in der Lage ist, die Anzahl der Anlagen und die zu übertragende Dateimenge softwareseits zu begrenzen. Diese Möglichkeit fanden anscheinend alle Bundesländer so verlockend, dass sie hiervon Gebrauch gemacht haben, allerdings in unterschiedlicher Form. So haben die Bundesländer Bayern, NRW, Hessen und Hamburg die Zahl der zu übermittelnden Anlagen gleich von 10 auf 50 hochgesetzt und die Dateigröße von 10 MB auf 30 MB erhöht. Zu beachten ist aber, dass bei der Anzahl der Anlagen die Signaturdateien mitzählen, tatsächlich also jeweils nur die Hälfte "echte" Anlagen = Tiff-Dokumente sind. Das bedeutet derzeit für Charlottenburg: Wer mehr als 5 Dokumente + 5 Signaturdateien übersenden will, muss seine Anmeldung teilen, so dass die Dateimenge nicht überschritten wird. Hierzu fällt mir wirklich nichts mehr ein.

Da die Anlagenbeschränkung sowie die MB-Größe für jedes Amtsgericht individuell konfigurierbar ist, werde ich die Präsidentin des Amtsgericht Charlottenburg bitten, bei BOS einen (notwendigen) Antrag zu stellen. Die Anzahl der Anlagen sollte dann 1000 betragen und die MB-Größe 200. Das sollte reichen.

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