Dienstag, April 24, 2007

Vorprüfung

Es kommt gelegentlich vor, dass man in einer HR-Registersache unsicher ist, wie materiellrechtlich oder formalrechtlich zu verfahren ist. Ein Gespräch mit dem zuständigen Registerrichter/Rechtspfleger hilft hier in der Regel weiter. Aufgrund des Geschäftsverteilungsplans, der im übrigen auf der Homepage von Charlottenburg veröffentlicht ist, lässt sich der zuständige Bearbeiter des Gerichtes jedoch nicht genau genug eingrenzen. Im übrigen sind die Richter und Rechtspfleger derzeit telefonisch schwer erreichbar. Ein Vorprüfungsverfahren würde helfen. Die Notarkammer Berlin und die Registerrichter/Rechtspfleger haben sich deshalb auf folgendes Verfahren geeinigt:

Das Notariat fertigt eine Anmeldung pp. in der Form, in der sie auch zur Einreichung gelangen soll, also mit ordnungsgemäßen Begleitdaten und signierten Anlagen. Im Bemerkungsfeld von XNotar wird vermerkt, dass es sich lediglich um eine Vorprüfung oder Vorabanfrage. Mit dem Eingang beim Registergericht wird damit eine AR-Nummer generiert und der zuständige Richter / Rechtspfleger bestimmt. Dieser kann dann aufgrund der eingereichten Dokumente und einer ggf. notwendigen Beschreibung der Frage in einem gesonderten Anschreiben oder im Bemerkungsfeld von XNotar (Achtung: nur 250 Zeichen) die notwendige Auskunft erteilen.

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