Mittwoch, April 25, 2007

Weiterleitung von EGVP Daten

Es kommt bei der Anmeldung einer Zweigniederlassung oder Sitzverlegung vor, dass das abgebende Gericht dem annehmenden Gericht nicht alle Daten mitliefert und der Notar aufgefordert wird, die letzten Daten noch einmal anzuliefern. Das führt zu Unmut bei den Kollegen, ist aber nicht so dramatisch. Wenn die versandten Dateien noch vorhanden sind, kann eine Weiterversendung an ein anderes Gericht erfolgen, wenn man die entsprechende Datei mit der rechten Maustaste anklickt. Das Menü, was sich dann öffnet, sieht die Weiterleitung an eine anderes Gericht vor.

Im übrigen kann man alle Daten, die man an das Gericht schickt, auch per e-mail dem Mandanten zukommen lassen. Auch hier wird über die rechte Maustaste das Menü aufgerufen und dann der Versand per e-mail ausgewählt. Überflüssige Dateien können aus dem e-mail Anhang gelöscht werden.

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