XNotar bildet nicht alle möglichen Anmeldefälle ab, sondern nur Teilbereiche. Insbesondere im Personengesellschaftsrecht (KG) sind die Möglichkeiten, Veränderungen im Bestand von Kommanditisten anzumelden, beschränkt. Man kann nun auf die Idee kommen, einen anderen Anmeldefall so "hinzubiegen", dass das Ergebnis einigermaßen passt. Dieses ist nicht sinnvoll. Fälle, die mit den Standardanwendungen von XNotar nicht abgearbeitet werden können, müssen als Auffangfall angemeldet werden. Alles andere bereitet dem Registergericht fast unüberwindliche Schwierigkeiten und führt zu Verzögerungen in der Bearbeitung.
Montag, Juni 18, 2007
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