Donnerstag, Juni 07, 2007

Zahlungsbelege und Beauskunftung

Viele Notare reichen dem Registergericht bei Gründung einer GmbH einen Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlagen ein. Ob dieses in jedem Fall notwendig ist, mag an anderer Stelle diskutiert werden. Sinnvoll ist es jedoch, die Zahlungsbelege nicht der öffentlichen Beauskunftung zugänglich zu machen. Das wäre dann so, als ob man seine Kontoauszüge an ein schwarzes Brett heftet. Da es sich bei diesen Informationen nicht zwingend um veröffentlichungspflichtige Daten handelt, kann man deren Veröffentlichung auch untersagen. Folgender Mustertext kann in die Urkunden aufgenommen werden:

Die Belege über die Einzahlung der Stammeinlagen dienen nur als Nachweis für das Registergericht und sollen / dürfen nicht der öffentlichen Beauskunftung zugänglich gemacht werden.

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