Freitag, August 10, 2007
Elektronisch beglaubigte Leseabschrift
Das Landgericht Hagen hat mit Beschluss vom 21.06.2007 zutreffend festgestellt, dass das Original einer Handelsregisteranmeldung nicht eingescannt werden muss, sondern dass eine Leseabschrift mit elektronischem Beglaubigungsvermerk genügt. Der Beschluss kann hier abgerufen werden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen