Mittwoch, Juli 25, 2007

Historischer Ausdruck über Länderportal nicht abrufbar

Seit Anfang des Jahres besteht die Möglichkeit, über das gemeinsame Registerportal der Länder auf sämtliche Handelsregisterdaten der einzelnen Registergerichte in der Bundesrepublik zuzugreifen. Das Länderportal löst damit als zentrale Zugangsstelle die Einzelzugänge zu den jeweiligen Länderportalen ab. Teilweise wurde schon angefragt, ob der vor dem 01.01.2007 beantragte Einzelzugang gelöscht werden kann. Dieses hätte sich in einem Fall für mich jedoch als fatal erwiesen. Ich musste in die Firmenhistorie einer Gesellschaft Einblick nehmen, da sich deren Firma geändert hatte, was aus dem aktuellen Abruf nicht ersichtlich war. Kenntnis konnte ich mir nur durch den "historischen Ausdruck" verschaffen. Der war über das gemeinsame Portal der Länder für eine in Charlottenburg registrierte Gesellschaft aber nicht abrufbar. Ein Anruf in Charlottenburg brachte Klarheit. Das Problem sei schon länger bekannt, wäre bisher aber noch nicht gelöst worden. Wenn ich noch einen lokalen Zugang nach Charlottenburg haben würde, könnte ich mir den historischen Ausdruck darüber verschaffen. Gesagt - getan. Tatsächlich konnte ich mir die entsprechende Datei über den lokalen Zugang ausdrucken. Das Problem ist nicht ganz verständlich, denn der Nutzer ruft die Daten nicht etwa von einem gespiegelten Server des Länderportals ab, sondern wird auf den Server, der die Daten für das zuständige Registergericht vorrätig hält, durchgeleitet. Eigentlich müßte der historische Ausdruck somit auch über das gemeinsame Länderportal abrufbar sein. Ich habe das Problem gemeldet. Man versprach, für Abhilfe zu sorgen.

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