Donnerstag, Januar 11, 2007

Übergangsfristen

Die Bundesnotarkammer hat auf ihrer Homepage eine gute Übersicht eingestellt, welche Länder Übergangsfristen für die Einreichung in Papierform gewähren und welche nicht. Bei den Ländern, die Übergangsfristen gewähren, sind auch die entsprechenden Zeiträumen genannt. Darüberhinaus sind die entsprechenden Rechtsverordnungen, soweit diese online abrufbar sind, verlinkt worden, so dass sich jeder selber über die gesetzlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern informieren kann.

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