Dienstag, April 24, 2007

Direktversand über EGVP

EGVP gibt die Möglichkeit, Dateianlagen direkt zu versenden. Hiervon sollte grundsätzlich kein Gebrauch gemacht werden, da es eines Konvertierungsvorganges bedarf, um die Anlagen in das AUREG-System zu übernehmen. Dieses ist sehr zeitaufwendig und eine (1) Ursache dafür, dass die Bearbeitung von HR-Anmeldungen teilweise so lange dauert. Also: Die Antwort auf eine Zwischenverfügung oder das Nachsenden einer Anlage sollte ausschließlich über XNotar erfolgen. Hier sind alle Zuordnungsdaten vorhanden, so dass die Datei entsprechend schnell weitergeleitet werden kann. Manche Kollegen führen hiergegen an, dass sie nicht noch einmal Daten eingeben wollen und dementsprechend lieber den Direktversand über EGVP wählen. Das ist jedoch nur ein Scheinargument. Da alle Daten schon einmal eingegeben waren, können diese mühelos für den neuen Versand genutzt werden, in dem man hierfür die ursprüngliche Datei aus dem Ordner "AbgegebeneNachrichten" benutzt.

3 Kommentare:

Görl hat gesagt…

Dieser Hinweis ist sehr interessant, war bisher leider nicht zu finden.
Wenn über "abgegebene Nachrichten" die xml-Datei wieder verwendet wird, sind dort auch alle ursprünglich beigefügten Anlagen enthalten. Wenn nunmehr nur noch eine Anlage berichtigt oder neu eingereicht werden soll, können doch die schon übersandten Anlagen gelöscht werden oder müssen sie sogar gelöscht werden ?

Stefan Thon hat gesagt…

Die Anlagen verweisen auf alte Dokumente, die wahrscheinlich so gar nicht mehr bestehen. Dementsprechend müssen sie sogar gelöscht werden. Der doppelte Versand alter Dokumente macht auch keinen Sinn. Also löschen und nur noch die neue Datei anfügen.

Görl hat gesagt…

Wie ist ein Sonderfall zu lösen?
Zur bereits 2006 in Papierform eingereichten Anmeldung ist eine Vertretungsbescheinigung nachzureichen.
Wer ist hier in XNotar Beteiligter? Der Notar kann es wohl nicht sein, da vom Beteiligten das Geburtsdatum unbedingt eingetragen sein muss, da die Nachricht andernfalls nicht versendet werden kann.